Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Claus Schiersch, Architekt, staatl. anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz sowie freier Bausachverständiger (nachfolgend „Auftragnehmer“) und privaten, gewerblichen oder öffentlichen Auftraggebern. Die AGB gelten für alle angebotenen und erbrachten Architektur-, Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Sachverständigenleistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Regelungen getroffen wurden.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Still schweigen gilt nicht als Anerkennung.
2. Vertragsgrundlagen
Für Architektenleistungen gelten vorrangig die Bestimmungen der HOAI in der jeweils gültigen Fassung sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Für sämtliche gutachterlichen oder sachverständigen Tätigkeiten findet das Werkvertragsrecht gemäß §§ 631 ff. BGB Anwendung.
Bei Widersprüchen zwischen Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge:
1. Schriftlicher Vertrag / Beauftragungsbestätigung
2. Besondere Vertragsbedingungen
3. Diese AGB
4. HOAI
5. Gesetzliche Grundlagen (BGB)
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang des Auftragnehmers ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Vertrag, der vereinbarten Leistungsphase nach HOAI oder dem Sachverständigenauftrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten als nicht geschuldet und werden gesondert vergütet.
Zu nicht geschuldeten Leistungen gehören insbesondere:
- Sonderfachplanungen wie Statik, Brandschutz, Energieberatung, Vermessung oder SiGeKo
- Behördliche Zusatzanforderungen, die während des Genehmigungsverfahrens entstehen
- Wiederholte, zusätzliche oder alternative Planungsentwürfe
- Teilnahmen an nicht vereinbarten Terminen, Ortsterminen oder Besprechungen
- Kostenkontrollen oder Bauzeitenplanungen außerhalb der HOAI-Grundleistungen
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung relevanten Unterlagen, Auskünfte, Entscheidungen, Baudaten und Genehmigungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere:
- Grundstücksdaten, Pläne, Versorgungs- und Leitungsdaten
- vorhandene Gutachten (Statik, Boden, Schadstoffe usw.)
- Behördliche Bescheide und Auflagen
- Entscheidungen zu Planungsschritten und Ausführungsvarianten
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von:
- Terminen und Fristen
- Vergütungen
- Leistungsumfang
5. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Konditionen oder der HOAI. Für Sachverständigenleistungen gelten schriftlich vereinbarte Pauschalen oder Stundensätze. Zusatz- oder Änderungsleistungen werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie pauschale Mahnkosten. Der Auftragnehmer ist im Verzugsfall berechtigt, Leistungen einzustellen, bis die Zahlung erfolgt.
7. Termine & Fristen
Sämtliche Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen aufgrund:
- höherer Gewalt
- behördlicher Bearbeitungszeiten
- Lieferengpässen, Materialmangel oder Ausfall von Projektbeteiligten
- unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
Eine Haftung besteht insbesondere nicht für:
- Fehler anderer Fachplaner oder ausführender Unternehmen
- verdeckte Mängel, die bei stichprobenartiger Bauüberwachung nicht erkennbar sind
- Kosten- oder Terminüberschreitungen
- Planungsfehler aufgrund unvollständiger Unterlagen des Auftraggebers
- Folgeschäden durch Bauausführungsfehler
9. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Visualisierungen, Gutachten und Dokumente unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält lediglich ein einfaches Nutzungsrecht, ausschließlich für das konkret vereinbarte Projekt. Jegliche Weitergabe, Veränderung oder anderweitige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
10. Sachverständigenleistungen
Gutachten, Stellungnahmen und Nachweise werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellen jedoch keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder bauliche Eigenschaften dar. Für die Richtigkeit zugelieferter Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Gutachten dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden.
11. Abnahme
Leistungen gelten als abgenommen:
- spätestens 14 Tage nach Übergabe
- wenn keine schriftliche Mängelanzeige erfolgt
- wenn der Auftraggeber die Unterlagen weiterverwendet (z.B. Genehmigungsantrag, Ausschreibung)
12. Mängel
Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
13. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Im Kündigungsfall sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Anspruch auf entgangenen Gewinn gemäß § 649 BGB.
Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn:
- Zahlungsverzug besteht
- Mitwirkungsleistungen fehlen
- das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist
14. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer behandelt sämtliche Informationen vertraulich und gibt diese nur weiter, wenn hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt.
15. Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
16. Gerichtsstand & Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Kaarst. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Neuss.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.